Anfahrt und Unterbringung

Die Berufsschule für Augenoptik ist mit öffentlichen Verkehrs­mitteln sehr gut zu erreichen. Die S-Bahn-Haltestelle Hackerbrücke (Haltestelle für fast alle Münchener S-Bahn-Linien) ist, wie auch die U-Bahn-Haltestelle Maillingerstraße (U1), fußläufig in etwa 10 Minuten zu erreichen. Zur Straßen­bahn-Haltestelle Deroystraße sind es zu Fuß etwa 5 Minuten.

Sofern die täglichen Anfahrtszeiten zur Berufsschule zu lang sind, werden unsere auswärtigen Schüler*innen während der Berufsschulzeit in Münchener Wohnheimen unter­gebracht. Die dabei anfallenden Kosten werden, bis auf eine geringfügige Eigenbeteiligung für die Mahlzeiten, von der öffentlichen Hand übernommen.

Einer der Werkstatträume der Berufsschule für Augenoptik München. Hier finden auch die Gesellenprüfungen statt.
Zur Schulung strukturierter Brillenberatung und Brillenanpassung steht in der Berufsschule für Augenoptik München ein voll ausgestatteter augenoptischer Laden zur Verfügung. Hier wird auch die Arbeitsprobe der Gesellenprüfung durchgeführt.

Bedingung ist eine tägliche Gesamtabwesenheit (tägliche Unterrichtszeit zuzüglich Fahrtzeiten) von mehr als 12 Stunden, die zum Beispiel mittels eines Verbindungsnachweises der Deutschen Bahn und eines Formblatts (Formblatt „12-Stunden-Nachweis“ im Bereich Downloads) nachzuweisen ist.

NEU

Seit dem Schuljahr 2023/24 müssen die Betriebe ihre neuen Auszubildenden selbstständig für einen Wohnheimplatz anmelden. Die bisherige Vermittlung durch die Schule entfällt.
Bitte halten Sie sich an den nachfolgend dargestellten Ablauf für die Wohnheimanmeldung! Regelung bei einer Wohnheimunterbringung während der Blockbeschulung

Eine Liste der Vertragsschülerwohnheime der Landeshauptstadt München (für Berufs- und Blockschüler/innen) finden Sie hier und im Bereich Downloads.

Die Anreise für im Wohnheim untergebrachte Auszubildende ist bereits am Sonntagabend möglich.


Unterrichtszeiten

Damit die in einem Wohnheim untergebrachten Schüler*innen ggf. auch noch am Montagmorgen anreisen können, beginnt der Unterricht montags normalerweise um 9.15 Uhr. An den anderen Wochentagen ist der Unterrichtsbeginn in der Regel um 7.30 Uhr.

Sollte wegen eines gesetzlichen Feiertages während der Blockwoche ein Tag unterrichtsfrei sein, beginnt der Unterricht am darauffolgenden Werktag um 09.15 Uhr. Unterrichtsende ist, je nach individuellem Stundenplan, zwischen 15.15 Uhr und 17.15 Uhr, nur am Freitag endet der Unterricht wegen den ggf. notwendigen Heimreisen bereits um 13.15 Uhr.

Nachzuholende Leistungsnachweise, Förderkurse oder Wahlunterrichte können unter Umständen am Montag vor 09.15 Uhr und/oder am Freitag nach 13.15 Uhr stattfinden.

Die schulischen Unterrichtszeiten rechnen gemäß Berufsausbildungsvertrag zur betrieblichen Arbeitszeit.

Deshalb müssen Verspätungen und Abwesenheiten erfasst und ggf. den Ausbildungsbetrieben übermittelt werden. Sofern ein*e Schüler*in Unterricht versäumt, sind die entsprechenden Nachweise (Verspätungsanzeige der Bahn, Krankmeldungen, Atteste etc.) grundsätzlich immer im Original dem Ausbildungsbetrieb und in Kopie der Berufsschule vorzulegen.

Auszubildende, die während der Schulzeit in einem Münchener Wohnheim untergebracht sind, müssen im Krankheits- oder Verhinderungsfall natürlich auch das Wohnheim verständigen.