Formulare, Informationen und Vereinbarungen für den Schulbetrieb


Der Blockplan liefert genauere Informationen über die Unterrichtsblöcke der einzelnen Klassen und Jahrgangsstufen der Berufsschule für Augenoptik und wird jährlich neu erstellt.


Die Ausbildungsbetriebe können Informationen über Leistungsnachweise der Auszubildenden verlangen. Dafür ist das entsprechende Formular von der Klassleitung bestätigen zu lassen.


Auch über Fehlzeiten in der Berufsschule sind die Betriebe zu informieren.


Regelung bei einer Wohnheimunterbringung während der Blockbeschulung in München

Hier finden Sie eine Liste der Vertragsschülerwohnheime der Landeshauptstadt München (für Berufs- und Blockschüler/innen).

Bitte organisieren Sie Ihren Platz in einem Wohnheim in eigener Verantwortung.

Sofern die tägliche Abwesenheit von der Wohnung während der Berufsschulzeit länger als 12 Stunden dauert, werden in der Regel die Kosten für einen Wohnheimplatz übernommen. Dem ausgefüllten und unterschriebenen Formular sind auch Ausdrucke der Verbindungsnachweise beizufügen.


Alle Berufsschülerinnen und Berufsschüler erhalten einen Zugang zum schulischen EDV-Netz und Internet. Die Nutzungsvereinbarung und die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise ist auf dem Formblatt durch Unterschrift (bei Minderjährigen auch durch die Unterschrift der Erziehungsberechtigten) zu bestätigen.


Damit im Rahmen der pädagogischen Arbeit oder von Schulveranstaltungen entstehende Texte und Fotos bei Bedarf veröffentlicht werden können, ist das Einverständnis der Schülerinnen und Schüler, bzw. der Erziehungsberechtigten erforderlich.


Schülerinnen und Schüler der Berufsschule können unter bestimmten Umständen von der Schulleitung vom Unterricht bzw. von einzelnen Unterrichtsfächern befreit werden.


Um im Notfall Angehörige bzw. Bezugspersonen erreichen zu können, bitten wir Sie nachfolgendes Kontaktformular auszufüllen und im Sekretariat der Berufsschule abzugeben.


Da es sich bei den Mitarbeiter/-innen der Schulsozialarbeit nicht um direkt der Schule angehörende Personen handelt, wird Ihre Einwilligung für die Beteiligung der Schulsozialarbeit, zur Akteneinsicht durch die Schulsozialarbeit und für die Datenweitergabe bei Personalwechsel benötigt.